Preisliste: 

 

Anmeldung:       300,00 

Übungsfahrten:   65,00

Sonderfahrten:    75,00

     

 

 

Wir bilden auch Fahrlehreranwärter aus !

 

  

 

Icon Icon Icon

Mister Khalil deine Fahrschule in Frankfurt am Main

Dein Start in die Freiheit beginnt  bereits bei uns...

 

 

Der Führerschein ist Dein Ticket in die große Freiheit. Spontane Spritztour mit deinen Kumpels am Wochenende, Shoppingfahrten mit deiner besten Freundin zum ungünstig gelegenen Outlet-Center oder einen romantischen Kurzurlaub mit deinem Partner? Du entscheidest, wo und wann! Deine Fahrerlaubnis ist ein entscheidendes Stück Selbstständigkeit und eröffnet dir völlig neue Möglichkeiten und Dimensionen im Privat- und Berufsleben.

Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrlehrer sind wahre Profis ihres Faches und jeder Zeit deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen. Motorisiert macht das Leben eindeutig mehr Spaß!

Wir stehen Dir in allen Fragen immer gerne zur Verfügung und freuen uns über deinen Besuch in unserer Fahrschule.

 

Wir freuen uns auf Dich! 

 

 

So geht's - Die Ausbildung in 4 Schritte

Schritt 1: Anmeldung - Dein Projekt "Führerschein" beginnt mit der Anmeldung in unserer Fahrschule. Das ist jederzeit in unserer Filiale möglich. Zur Anmeldung benötigst Du nur deinen Personalausweis/Reisepass sowie Geld für die Anmeldung und Lernmaterial. Alle Infos zum Ablauf, den Kosten und weiteren wichtigen Dokumenten erhälst Du von unserem gut geschulten Büro-Team. Selbstverständlich nehmen wir uns Zeit für deine Fragen und halten Checklisten für Dich bereit.

Du bist noch keine 18 Jahre? Kein Problem - entweder Du bringst zur Anmeldung einen Elternteil  oder eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung.

 

Schritt 2: Theorie - Mit dem Tag der Anmeldung kannst Du in unserer Filiale den Theorieunterricht besuchen. Bis zu Deiner Theorieprüfung sind folgende Unterrichte für die Klasse B vorgeschrieben.

                         12x Grundstoff (bei einer anderen vorhandenen Führerscheinklasse nur 6x Grundstoff)

                           2x Klassenspezifischer Unterricht.

 

Schritt 3: Praxis - Du hast Deine Führerscheinantrag und die dazugehörigen Unterlagen abgegeben und warst dazu schon einige Male im Theorieunterricht? Dann wird es Zeit ins Auto einzusteigen! Melde dich bei uns im Büro zum Fahren an. Gerne versuchen wir Deinen Fahrlehrerwunsch zu erfüllen. Nun setzt Du dich zwecks Fahrtermine mit deinem Fahrlehrer in Verbindung.

 

Schritt 4: Prüfung - Der TÜV ruft! Die Tage des Fragen büffelns und Fahren übens neigen sich dem Ende und es wird Zeit für die Prüfungen. Bei der Theorie gibt Dir Dein Lernprogramm ein realistisches Feedback deiner Prüfungsreife. Den Termin zur Theorieprüfung kannst du jedezeit beiuns vereinbaren. Wichtig ist vorher ein sogenannter "Vortest".  Für die  Prüfung plant Dein Fahrlehrer in Abstimmung mit Dir den praktischen Prüftermin - natürlich erst wenn ihr beide vvon Deinem Fahrkönnen überzeugt seid.

Führerschein mit 17

 

Als Modellversuch gestartet, ist der Führerschein mit 17 mittlerweile ein Erfolgsmodell. Warum  Fahren ab 17?

Ziel des "Begleiteten Fahren ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Junge Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar.

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitpersonen profitieren.

Anforderungen Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochen Besitz Klasse B
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg (Nach der neuen Punkteregelung)
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Ausbildung


Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

 

Prüfung

 

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.

Die erteilte Prüfbescheinigung schließt auch die Klassen M, L und S ein (ohne Begleitperson).

Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfbescheinigung.